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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) betreffend der vertraglichen Beziehungen zwischen
Werbeauftraggebern und der SPYCHER Media Solutions GmbH (im folgenden «Spycher MS»)

1. Anwendbarkeit
1.1. Vertragsgegenstand
Die AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Werbeauftraggebern und der Spycher MS betreffend Inserate und Werbebeilagen, so-fern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2. Der Insertionsvertrag
Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation zu den jeweils gültigen Original-Tarifen und -Rabatten der Verlage (exklusive MWSt) für Inserate, Werbebeilagen, Beihefter, Sonderausgaben durch Spycher MS, inklusive oder exklusive Beratung, Kreation von Inseraten, Erstellung von Mediaplänen sowie weiteren Dienstleistungen. Die jeweils gültigen Tarife für zusätzliche Dienstleistungen sind auf der Website von Spycher MS abrufbar. Gegenüber den Verlagen übernimmt Spycher MS die Publikation der Inserate als ihre eigene Verpflichtung.
1.3. Tarifänderungen
Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MWSt treten auch bei
laufenden Publikationen sofort in Kraft. Der Werbeauftraggeber hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.

1.4. Vertragsabschluss
Die Zustimmung zu den AGB erfolgt durch eine schriftliche Auftragserteilung per E-Mail, Online-Aufgabe (Bestätigung der AGB) oder in schriftlicher Form auf Papier. Gleichzeitig verzichtet der Werbeauftraggeber auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen.
1.5. Werbe-, Media- und PR-Agenturen
Gegenüber der Spycher MS handeln Werbe-, Media- und PR-Agenturen im Namen und auf Rechnung des Werbeauftraggebers.

 

2. Aufgabe, Änderung und Sistierung von Inseraten
Eine Auftragsbestätigung ist nicht zwingend für eine gültige Inseratenaufgabe. Nach Annahmeschluss kann das Inserat nicht mehr geändert oder sistiert werden. Änderungen, Sistierungen oder der Widerruf des Inserates sind bis zum Annahmeschluss ohne Kostenfolge in schriftlicher Form (E-Mail, auf Papier) möglich. Unkosten für bereits bearbeitetes Druckmaterial werden in Rechnung gestellt. Die vom Verlag hergestellten Repro- und Litho-Unterlagen bleiben dessen Eigentum. Für Fehler in der Übermittlung der Werbeaufträge, Änderungen und Sistierungen übernimmt Spycher MS keine Haftung.
 

3. Ausgabe-, Platzierungswünsche und -vorschriften

Ausgabe- und Platzierungswünsche sowie Platzierungsvorschriften werden bei bestimmten Rubriken unverbindlich entgegengenommen. Spycher MS und der jeweilige Verlag behalten sich
Verschiebungen und Um-platzierungen von Inseraten ohne Rückfrage beim Werbeauftraggeber insbesondere aus technischen Gründen vor. Für Platzierungsvorgaben, die nicht tariflich geregelt sind, wird ein Zuschlag erhoben. Sie werden nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung verbindlich. Kann eine bestätigte Platzierung aus verlagstechnischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Werbeauftraggeber nach Möglichkeit im Voraus informiert. Das Nichterscheinen eines Inserates, die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe sowie eine verspätete Auslieferung infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

 

4. Veröffentlichungen von Inseraten/Beilagen
Die Verlage behalten sich vor, Änderungen der Inserateinhalte zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4.1. Einspeisung der Inserate auf Online-Dienste

Der Werbeauftraggeber erlaubt Spycher MS bis auf Widerruf, die Inserate auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Spycher MS verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Werbeauftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutz-bestimmungen kennen. Der Werbeauftraggeber ist damit einverstanden, dass die Inserate, die von Spycher MS abgedruckt oder vermittelt werden, auf Online-Dienste eingespeist oder sonst wie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Werbeauftraggeber untersagt insbesondere die Übernahme von Inseraten auf Online-Dienste durch Dritte ohne Einwilligung von Spycher MS und überträgt Spycher MS das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate mit den geeigneten Mitteln zu untersagen.
4.2. Schiebungsrecht
Die Verlage können aus technischen Gründen oder wegen Platzmangel für bestimmte Daten vorgesehene, dem Inhalt nach aber nicht zwingend termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung um eine oder zwei Nummern (tägliche Erscheinung) bzw. um eine Ausgabe
(wöchentliche oder seltenere Erscheinung) vor- oder zurückverschieben.

4.3. Blindmuster
Aufträge für Werbebeilagen, Beihefter, Aufkleber, Sonderformate usw. sind für die Verlage erst nach Genehmigung eines Blindmusters bindend.

 

5. Politische Inserate
Politische Inserate, die offensichtlich Meinungsbildung bzw. -beeinflussung im Vorfeld von Wahlen oder Abstimmungen bewirken sollen, müssen so frühzeitig vor dem Urnengang erscheinen, dass auch der Gegenseite die Möglichkeit geboten ist, vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin Inserate zu platzieren. Politische Inserate müssen einen Hinweis auf die auftraggebende Partei oder Organisation enthalten. Bei Initiativen, Referenden, Petitionen und ähnlichen Aktionen sind zudem Name und Adresse des Trägerkomitees bzw. der Organisation aufzuführen.
 

6. Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen
Die Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden.
 

7. Rechte Dritter/Inserateninhalt
Der Werbeauftraggeber ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten, und sichert dem Verlag insbesondere zu, keine Rechte Dritter (insbesondere aber nicht ausschliesslich Urheber- und Persönlichkeitsrechte) zu verletzen. Der Werbeauftraggeber stellt, soweit rechtlich möglich, den Verlag, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Werbeauftraggeber hat auf Verlangen die Rechtmässigkeit eines Inserats nachzuweisen. Es besteht kein Anspruch auf Publikation von Inseraten. Gegendarstellungsbegehren zu Inseraten werden vom Verlag soweit möglich in Absprache mit dem Werbeauftraggeber bzw. dem Werbevermittler behandelt. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Werbeauftraggeber verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Werbeauftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
 

8. Vorschriften über die Gestaltung
Vorschriften über die Gestaltung können im Rahmen der technischen Möglichkeiten entgegengenommen werden. Inserate müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Spycher MS behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift «Inserate», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor. Das Logo oder der Name einer Zeitung darf nur mit schriftlichem Einverständnis des Verlags verwendet werden; andernfalls behält sich dieser vor, Aufträge zurückzuweisen.
 

9. Gut zum Druck
Gut zum Druck werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen mindestens zwei Arbeitstage vor Inseratenannahmeschluss Spycher MS vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt grundsätzlich an den vorgeschriebenen Tagen, selbst wenn das Gut zum Druck noch aussteht. Bei Vollvorlagen wird grundsätzlich kein Gut zum Druck geliefert.
 

10. Druckmaterial
Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag für herkömmliches oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.
 

11. Störungen, Fehler, drucktechnische Mängel/Gewährleistung/Haftung des Verlags
Spycher MS bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechend bestmögliche Publikation der Inserate. Dem Werbeauftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Spycher MS gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit, weder bei Druck noch bei den Online-Aufträgen. Mit Ausnahme von Grobfahrlässigkeit oder Absicht ist jegliche Haftung durch Spycher MS wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen von Spycher MS ist generell wegbedungen. Die Haftung ist zudem im Haftungsfall auf direkte Schäden beschränkt und betragsmässig auf maximal die 
Rückerstattung der durch den Werbeauftraggeber für das betreffende Inserat geleisteten Vergütung bzw. die Gewährung einer entsprechenden Gutschrift für die Schaltung eines Inserats. Für Inserate, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.) nicht einwandfrei erscheinen und für Abweichungen in der Farbgebung oder für Passerdifferenzen, die durch die technischen Gegebenheiten des Druckverfahrens bedingt sind, kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Druckunterlagen, deren Qualität von Spycher MS beanstandet wurde und die trotz Intervention nicht durch einwandfreies Material ersetzt wurden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten.
 

12. Druckfehler
Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ebenso wenig kann für Abweichungen von typografischen Vorschriften oder für fehlende Codezeichen in Couponinseraten Ersatz verlangt werden.
12.1. Rechtschreibung
Die Redaktionen und Verlage halten sich an die geltenden Regeln der Rechtschreibung nach Duden. Die telefonisch eingehenden Inserate werden ohne ausdrücklichen Wunsch des Werbeauftraggebers nach den geltenden Rechtschreibungsregeln veröffentlicht.
12.2. Übersetzungen
Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden.
12.3. Mangelhafte Erscheinung
Für mangelhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden im Maximum die Einschaltkosten des entsprechenden Inserates erlassen oder es wird ein Ersatz in Form von Inseratenraum angeboten.
12.4. Qualitätsmängel
Bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der Farbe oder von typografischen Vorschriften können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
12.5. Weitergehende Ansprüche
Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.

 

13. Mängelrüge
Der Werbeauftraggeber hat das publizierte Inserat unverzüglich nach der ersten Publikation zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt er diese Mängelrüge, so gilt der Auftrag als erfüllt. Reklamationen sind innert zehn Tagen nach Erscheinen anzubringen.
 

14. Reklamationen zur Rechnungsstellung
Reklamationen betreffend Rechnungsstellung werden nur innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung angenommen.
 

15. Die Berechnung der Inserate
15.1. Berechnung Inserategrösse
Die Berechnung der Druckinserate erfolgt grundsätzlich von Trennlinie zu Trennlinie. Angebrochene Millimeter werden voll berechnet. Unter «nötiger Höhe» wird nicht die minimale Begrenzung, sondern ein Raum verstanden, der dem Sujet angepasst ist. Bei Vollvorlagen werden zur «Abdruckhöhe» generell 2 mm hinzugerechnet.
15.2. Wiederholungsinserate
Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates in Rechnung gestellt.

 

16. Rabattvereinbarungen
16.1. Rabattvereinbarungen (Frankenabschlüsse/Wiederholungsaufträge/Volumenabschlüsse)

Rabattvereinbarungen gelten für ein Jahr und eine Firma; sie müssen von Spycher MS schriftlich bestätigt werden. Für Inserate des gleichen Auftraggebers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Firmen erscheinen, sind getrennte Rabattvereinbarungen abzuschliessen (Tochtergesellschaften usw.). Rechtlich selbstständige Firmen haben auch dann separate Frankenabschlüsse zu tätigen, wenn sie der gleichen Dachorganisation (Holding) angehören. Für Konzernabschlüsse ist das Reglement des Verbandes Schweizer Presse/ VSW verbindlich. Der Wiederholungsrabatt wird nur bei gleichzeitiger Bestellung (ohne Grössen- und Textwechsel) gewährt. Bei Vollvorlagen können die Sujets in der Regel gewechselt werden.
16.2. Laufzeit
Die Laufzeit der Frankenabschlüsse und der Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate. Beginnt ein Abschluss in der Zeit vom 1. bis zum 15. eines Monats, so läuft er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres. Beginnt der Abschluss in der Zeit vom 16. Tag bis Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des 
Abschlussmonats des folgenden Jahres. Rabattvereinbarungen mit JUP-I-Kunden enden immer mit dem Kalenderjahr.
16.3. Erreichen der vereinbarten Menge
Wird die vereinbarte Menge überschritten, besteht rückwirkend Anrecht auf eine entsprechende Rabattgutschrift laut Tarif; bei Minderabnahme erfolgt eine Rückbelastung des zu viel bezogenen Rabatts. Das unbenutzte Quantum kann nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. Das gleiche Verfahren gilt sinngemäss auch für einen Wiederholungsauftrag.
16.4. Bruttoabschlüsse
Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt und Provision nach Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben.
16.5. Kollektivinserate
Kollektivinserate unterstehen besonderer Rabattvereinbarungen.
16.6. Kumulation von Abschlüssen
Für jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag vereinbart werden. Eine Kumulation innerhalb mehrerer Produkte ist nicht möglich.

 

17. Offerten auf Chiffre-Inserate
Offerten auf Chiffre-Inserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Werden Dokumente in Originalfassung sowie Fotografien den Interessenten nicht zurückgegeben, könnte im Falle einer Klage eines Bewerbers vom Gericht oder von der Untersuchungsbehörde der Verlag dazu angehalten werden, im Rahmen einer Zeugeneinvernahme die Identität des Chiffre-Inserenten preiszugeben. Für die Rücksendung von Dokumenten kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. Bei Offert-Sendungen, die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung die entsprechende Postgebühr beigelegt werden.
 

18. Zahlungskonditionen
Sofern keine Kreditkartenzahlung oder gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Abzüge werden
nachgefordert.

18.1. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 10.– sowie 5% Verzugszins in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. CHF 50.–, max. CHF 300.–) belastet und für bereits gebuchte Inserate kann sofortige Vorauszahlung verlangt werden.
18.2. Bonität
Spycher MS behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten bzw. Werbevermittlern zu überprüfen.

 

19. Änderungen der Insertionsbedingungen und Tarife
Spycher MS ist berechtigt, die Insertionsbedingungen, den Tarif sowie allfällige weitere allgemeine Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Insertionsbedingungen, allgemeinen Regelungen und Tarife treten für alle Inserenten sofort in Kraft und werden für laufende Aufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss der Rabattskala dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht.
 

20. Vorzeitige Vertragsauflösung
Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann Spycher MS ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Werbeauftraggeber nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird.
 

21. Gegendarstellungsrecht
Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert Spycher MS den Werbeauftraggeber über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Anweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.
 

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand ist Bern.
 

23. Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8.1 % Mehrwertsteuer. Diese Insertionsbedingungen sind seit 1. Dezember 2024 in Kraft.

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